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Ratgeber

Was Sie beim Pool selbst bauen dürfen und wo Schluss ist

Aufbau eines Bausatzes, Aushub, Hinterfüllung und die laufende Wasserpflege können Sie selbst erledigen. Der Stromanschluss nicht: Nach § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung darf daran nur ein eingetragenes Installationsunternehmen arbeiten. Und die Verkehrssicherungspflicht für das fertige Becken bleibt in jedem Fall bei Ihnen, auch beim Eigenbau.

Welche Arbeiten am Pool Sie selbst übernehmen können

Für die eigene Immobilie dürfen Sie handwerklich tun, was Sie sich zutrauen. Die Handwerksordnung regelt die gewerbliche Ausübung eines Handwerks, nicht die Arbeit am eigenen Grundstück. Zwei Bereiche sind davon ausgenommen, und beide haben mit Gefahr zu tun: der Anschluss an das Stromnetz und alles, was die Standsicherheit betrifft.

Wer welchen Arbeitsschritt am Gartenpool ausführen darf und woraus sich das ergibt.
ArbeitsschrittIn EigenleistungWer sonstGrund
Baugrube aushebenmöglich, mit MietbaggerErdbaubetriebVor dem ersten Stich brauchen Sie die Leitungsauskunft der Versorger
Bodenplatte herstellennur mit BewehrungswissenBetonbaubetriebDie Platte trägt das gefüllte Becken, Fehler zeigen sich erst nach Jahren
Stahlwand- oder Styroporbausatz aufbauenmöglich, Hersteller liefern AnleitungenPoolbaubetriebBausätze sind für den Selbstaufbau ausgelegt
Verrohrung zur Technik legenmöglich bei sauberem ArbeitenPoolbau- oder InstallationsbetriebUndichte Klebestellen liegen später unter Erde und Pflaster
Stromanschluss der Techniknicht zulässigeingetragenes Installationsunternehmen§ 13 Absatz 2 NAV lässt nur eingetragene Betriebe an die Anlage
Wasser einstellen und pflegenmöglichServicebetriebMessen, dosieren und rückspülen ist Routine, kein Fachhandwerk

Die Tabelle zeigt die übliche Aufteilung. Viele Bauherren machen den Aushub und den Aufbau selbst und kaufen zwei Leistungen dazu: die Bodenplatte und den Strom. Das ist die Kombination mit dem besten Verhältnis von Ersparnis und Risiko.

Warum der Stromanschluss nicht in Ihre Hand gehört

Pumpe, Filtersteuerung, Beleuchtung und Wärmepumpe hängen an der Hausinstallation, und für die gilt eine klare Regel. § 13 Absatz 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung, kurz NAV, bestimmt: Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

Für Wasser und Strom in unmittelbarer Nachbarschaft gibt es zusätzlich eine eigene Norm: DIN VDE 0100-702, Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 7-702, Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art, Becken von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen, Ausgabe März 2012. Sie teilt die Umgebung des Beckens in Bereiche ein, für die unterschiedlich strenge Schutzmaßnahmen gelten.

  • Bereich 0 ist nach der Bäderbau-Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen das Innere des Beckens einschließlich jeglicher Aussparungen in den Wänden oder Fußböden.
  • Bereich 1 reicht bis zu einer senkrechten Fläche in einem Abstand von 2,00 Meter vom inneren Rand des Beckens.
  • Bereich 2 schließt daran an und umfasst weitere 1,50 Meter ab der Grenzfläche des Bereichs 1.
  • Welche Schutzmaßnahme in welchem Bereich zulässig ist, legt die Norm fest; das entscheidet die Elektrofachkraft, nicht der Katalog des Poolhändlers.

Was der Aushub an Vorbereitung verlangt

Vor dem ersten Baggerstich holen Sie die Leitungsauskunft ein. Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Telekommunikation liegen oft flacher als erwartet, und wer eine Leitung beschädigt, zahlt die Reparatur und im Zweifel den Ausfall. Die Auskunft erteilen die Netzbetreiber Ihres Ortes, meist kostenlos und online.

Bauordnungsrechtlich ist der Aushub eine eigene Sache. Die Musterbauordnung stellt Aufschüttungen und Abgrabungen bis 2 Meter Höhe oder Tiefe und bis 30 Quadratmeter Grundfläche verfahrensfrei, im Außenbereich bis 300 Quadratmeter. Für ein übliches Becken bleibt der Aushub darunter; wer den Boden aber zu einem Wall aufschüttet, kann diese Grenze reißen.

Zwei Dinge unterschätzen Selbstbauende regelmäßig. Erstens die Menge: Ein Becken von 8 mal 4 Metern und 1,60 Meter Tiefe ergibt mit Arbeitsraum rund 60 Kubikmeter Aushub, das sind etwa sechs bis zehn Lkw-Ladungen. Zweitens das Grundwasser: Steht der Grundwasserspiegel hoch, drückt er gegen ein leeres Becken und kann es anheben. Fertigbecken müssen deshalb beim Einbau und beim Überwintern nach Herstellervorgabe gefüllt bleiben oder mit einer Grundwasserentlastung versehen werden.

Welche Pflichten beim Eigenbau bei Ihnen bleiben

Wer selbst baut, hat niemanden, gegen den sich Mängelansprüche richten. Es gibt keine Abnahme, keine fünfjährige Verjährungsfrist und keine Nachbesserung. Das ist der eine Unterschied. Der zweite ist wichtiger: Die Verkehrssicherungspflicht trifft Sie unabhängig davon, wer gebaut hat.

Diese Pflicht folgt aus § 823 Absatz 1 BGB, der jeden zum Schadensersatz verpflichtet, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt. Die Gerichte haben daraus für Wasser im Garten strenge Anforderungen entwickelt.

Ertrunkene Menschen in Deutschland im Jahr 2025
393
DLRG, Jahresbilanz 2025, Auswertung nach Gewässern und Altersgruppen, Stand 31. Dezember 2025
Davon im Schwimmbad, ohne Trennung nach privat und öffentlich
15
DLRG, Jahresbilanz 2025, Auswertung nach Gewässern, Stand 31. Dezember 2025
Absturzhöhe, ab der die Musterbauordnung eine Umwehrung verlangt
mehr als 1 Meter
Musterbauordnung, § 38 Absatz 1 Nummer 1, Stand 27. September 2024

Diese Zahlen haben eine Grenze, die Sie kennen sollten: Die DLRG unterscheidet in ihrer Statistik nach Gewässerarten wie Bach, Fluss, See, Teich und Schwimmbad, aber nicht danach, ob ein Becken privat oder öffentlich ist. Eine Zahl, wie viele Menschen in privaten Gartenpools ertrinken, veröffentlicht in Deutschland niemand. Wer eine solche Zahl nennt, hat sie nicht belegt.

Die Rechtsprechung ist dafür eindeutig. Der Bundesgerichtshof hat 1995 entschieden, dass ein Eigentümer ausreichende Schutzmaßnahmen ergreifen muss, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass sein Grundstück von Kindern zum Spielen benutzt wird, und hat dabei die erhebliche Gefährlichkeit von Teichen auf Privatgrundstücken für Kleinkinder hervorgehoben (Urteil vom 23. Mai 1995, VI ZR 384/94). Das Oberlandesgericht Brandenburg hat 2024 für einen ungesicherten Teich formuliert, jeder Grundstückseigentümer müsse grundsätzlich wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kinder vor Unfällen zu schützen (Urteil vom 30. Januar 2024, 3 U 30/22).

Wie Sie Ihren Pool gegen Kinder sichern

Ein verbindliches deutsches Regelwerk für die Sicherung privater Becken gibt es nicht. Weder die Musterbauordnung noch die Bauordnungen von Nordrhein-Westfalen und Bayern nennen Schwimmbecken in ihrem Paragrafen zu Umwehrungen; die Umwehrungspflicht knüpft dort an Flächen an, die zum Begehen bestimmt sind und an mehr als 1 Meter tiefer liegende Flächen grenzen. In Bayern liegt diese Schwelle bei 0,50 Meter, und Art. 36 Absatz 2 der Bayerischen Bauordnung verlangt zusätzlich, dass Umwehrungen Kleinkindern das Über- oder Durchklettern nicht erleichtern, wenn mit unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist.

Frankreich ist hier weiter: Dort beschreibt die Norm NF P90-306 Schutzbarrieren und Zugänge für private Schwimmbecken mit dem erklärten Ziel, Kindern unter fünf Jahren den Zugang ohne Hilfe eines Erwachsenen zu verwehren. Eine deutsche Entsprechung existiert nicht. Was in der Praxis wirkt, ergibt sich deshalb aus den Urteilen und den Empfehlungen der Rettungsgesellschaften.

  1. Sichern Sie zuerst den Zugang zum Becken, nicht das Becken selbst: ein Zaun mit selbstschließendem, abschließbarem Tor hält Kinder auf, eine Plane nicht.
  2. Prüfen Sie die Sicherung auf Überklettern und Durchschlüpfen, so wie es die Bayerische Bauordnung für Umwehrungen bei Kleinkindern ausdrücklich verlangt.
  3. Decken Sie das Becken bei Nichtbenutzung mit einer Abdeckung ab, die Gewicht trägt; eine schwimmende Solarplane erfüllt das nicht und kann Kinder sogar unter sich ziehen.
  4. Sichern Sie Übergänge und Tore zum Nachbargrundstück so, dass Kinder sie nicht öffnen oder überklettern können, wie es die DLRG für Gartengewässer empfiehlt.
  5. Vereinbaren Sie für Besuch eine klare Regel, wer das Becken beaufsichtigt, und halten Sie Rettungsmittel in Reichweite.

Wie viel Sicherung nötig ist, hängt davon ab, wer sich am Becken aufhält. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat 2020 für einen privaten Swimmingpool entschieden, dass sich die Sicherungserwartungen an den Grundstücksinhaber entsprechend reduzieren, wenn Gefahren für Kinder durch die gebotene Beaufsichtigung von dritter Seite gewissermaßen neutralisiert werden (Urteil vom 19. Februar 2020, 7 U 138/18). Ohne Aufsicht gilt der umgekehrte Schluss.

Wann Sie für einzelne Schritte einen Fachbetrieb holen sollten

Eigenleistung ist keine Entscheidung für alles oder nichts. Die meisten Selbstbauenden vergeben zwei bis drei Gewerke und machen den Rest selbst.

Selbst bauen oder vergeben, Schritt für Schritt entschieden

Betrifft der Arbeitsschritt die Elektrik hinter dem Hausanschluss?

Ja

Vergeben. § 13 Absatz 2 NAV lässt daran nur den Netzbetreiber oder ein eingetragenes Installationsunternehmen. Das gilt auch für die Zuleitung zum Technikschacht.

Nein

Hängt an dem Schritt die Standsicherheit des Beckens, also Bodenplatte, Hinterfüllung oder Statik bei Grundwasser?

Ja

Vergeben oder zumindest planen lassen. Fehler an dieser Stelle zeigen sich erst nach Jahren, und dann liegt der Schaden unter Wasser und Pflaster.

Nein

Haben Sie Zeit, Werkzeug und mindestens eine zweite Person für die Tage des Aufbaus?

Ja

Selbst machen. Aufbau des Bausatzes, Verrohrung, Hinterfüllung und Wasserpflege sind dafür ausgelegt.

Nein

Vergeben. Ein halb aufgebautes Becken über den Sommer kostet mehr Nerven als der Betrag, den die Eigenleistung gespart hätte.

Rechnen Sie beim Vergleich auch die Steuer mit. Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt ermäßigt § 35a Absatz 3 EStG die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 Euro im Jahr. Wer selbst baut, hat keine Rechnung und damit auch diesen Abzug nicht. Bei vergebenen Arbeiten von 6.000 Euro Lohnanteil sind das 1.200 Euro, die der Eigenbau nicht spart, sondern verliert.

Was der Eigenbau am Ende wirklich spart

Die Ersparnis liegt im Lohnanteil, nicht im Material. Becken, Technik, Beton und Pflaster kosten Sie dasselbe wie den Betrieb, oft sogar mehr, weil Sie keine Einkaufskonditionen haben.

Dagegen steht, was der Eigenbau nicht hat: keine Gewährleistung, keinen Ansprechpartner bei einem Schaden, keinen Steuerabzug und keine Bauleitung, die den nächsten Schritt vorbereitet, während der aktuelle noch läuft. Wer den Vergleich ehrlich rechnet, setzt diese vier Posten mit einer Zahl an, nicht mit null.

Ein realistischer Mittelweg sieht so aus: Bausatz selbst aufbauen, Bodenplatte und Elektrik vergeben, Wasserpflege selbst übernehmen. Sie sparen die Arbeitszeit für die aufwendigen, aber unkritischen Schritte und kaufen genau dort Fachleistung ein, wo ein Fehler teuer oder gefährlich wird.

Häufige Fragen

Darf ich einen Gartenpool selbst bauen?

Ja. Am eigenen Grundstück dürfen Sie in Eigenleistung arbeiten, die Handwerksordnung regelt nur die gewerbliche Ausübung. Zwei Ausnahmen gelten: Am Stromnetz hinter dem Hausanschluss darf nach § 13 Absatz 2 NAV nur der Netzbetreiber oder ein eingetragenes Installationsunternehmen arbeiten, und die bauordnungsrechtlichen Regeln Ihres Bundeslandes gelten unabhängig davon, wer baut.

Darf ich die Poolpumpe selbst anschließen?

Nein. § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung erlaubt Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter dem Hausanschluss nur dem Netzbetreiber und einem in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen. Für die Umgebung eines Beckens gilt zusätzlich DIN VDE 0100-702 mit eigenen Schutzanforderungen in den Bereichen rund um das Wasser.

Wie viel Erdaushub fällt für einen Pool von 8 mal 4 Metern an?

Bei 1,60 Meter Grubentiefe und etwas Arbeitsraum rund 60 Kubikmeter. Je nach Bodenart wiegt das etwa 90 bis 120 Tonnen, und Deponien rechnen nach Tonnen ab. Die Gebühren unterscheiden sich stark: Der Landkreis Böblingen verlangt für unbelasteten Bodenaushub 16,00 Euro je Tonne, der Bodenseekreis für Erdaushub der Deponieklasse I 53,00 Euro je Tonne.

Muss ein privater Pool eingezäunt werden?

Eine ausdrückliche Zaunpflicht für private Schwimmbecken steht weder in der Musterbauordnung noch in den geprüften Bauordnungen von Nordrhein-Westfalen und Bayern. Aus der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Absatz 1 BGB kann sich trotzdem eine Sicherungspflicht ergeben: Das Oberlandesgericht Brandenburg verlangt für ungesicherte Gewässer im Garten wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen zugunsten von Kindern.

Habe ich beim selbst gebauten Pool Gewährleistung?

Nein. Gewährleistungsansprüche richten sich gegen einen Unternehmer, der ein Werk erbracht hat. Beim Eigenbau gibt es weder Abnahme noch die fünfjährige Verjährungsfrist des § 634a BGB. Für gekaufte Bauteile bleibt die Sachmängelhaftung des Verkäufers bestehen, sie deckt aber nur das Produkt, nicht Ihren Einbau.

Lohnt sich der Eigenbau eines Pools finanziell?

Er spart den Lohnanteil, kostet aber vier Dinge: Gewährleistung, Ansprechpartner im Schadensfall, Bauleitung und den Steuerabzug nach § 35a Absatz 3 EStG von 20 Prozent der Arbeitskosten bis 1.200 Euro im Jahr. Wer Bodenplatte und Elektrik vergibt und den Rest selbst macht, behält den größten Teil der Ersparnis bei deutlich geringerem Risiko.

Begriffe aus diesem Artikel im Glossar

  • Stahlwandpool: Ein Stahlwandpool besteht aus einer Stahlwand auf einer Bodenschiene mit einer PVC-Folie als Innenauskleidung. Er lässt sich oberirdisch aufstellen oder teilweise bis vollständig eingraben und gilt nach den ausgewerteten Quellen als preisgünstige Variante mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis. Runde und oktogonale Modelle benötigen meist eine Betonplatte als Fundament, ovale Formen zusätzlich eine Wandabstützung.
  • Styroporbecken (Styropor-Pool-Bausatz): Ein Styroporbecken entsteht aus ineinandergesteckten Blöcken aus verdichtetem Styropor, die anschließend komplett mit Beton verfüllt werden, mit einer PVC-Folie als Innenauskleidung. Das Stecksystem lässt sich für Skimmer und Düsen passgenau zuschneiden und bietet eine gute Wärmedämmung der Beckenwand. Eine Betonbodenplatte als Fundament ist immer nötig, die Preisspanne eines Bausatzes liegt bei etwa 3.000 bis 7.000 Euro.
  • Folienauskleidung: Eine Folienauskleidung aus PVC dichtet die Innenseite eines Beckens ab, das selbst nicht wasserdicht ist, etwa bei Stahlwand-, Styropor- und vielen Betonpools. Sie sorgt für eine glatte, hautfreundliche Oberfläche in unterschiedlichen Farben, ist aber ein Verschleißteil: je nach Sonneneinstrahlung, Wasserchemie und Pflege muss sie nach einigen Jahren erneuert werden.
  • Skimmer: Ein Skimmer ist ein Oberflächenabsauger an der Beckenwand, der schwimmenden Schmutz wie Blätter und Insekten mit dem Wasser ansaugt, bevor er sinkt, und ihn in einem Filterkorb auffängt. Von dort führt eine Leitung das vorgereinigte Wasser weiter zur Sandfilteranlage. Ein verstopfter Filterkorb mindert die Saugleistung und muss deshalb regelmäßig geleert werden.
  • Poolpumpe: Die Poolpumpe saugt das Wasser aus Skimmer und Bodenablauf an und drückt es durch den Filterkessel der Sandfilteranlage, bevor es gereinigt zurück ins Becken fließt. Idealerweise ist sie selbstansaugend und mit einem Vorfilterkorb ausgestattet, der grobe Fremdkörper vor dem eigentlichen Filter abfängt und die Pumpe vor Beschädigung schützt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 13 NAV, Elektrische Anlage, Absatz 2 zu den zugelassenen Installationsunternehmen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 823 BGB, Schadensersatzpflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 35a EStG, Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Musterbauordnung (MBO), § 38 Umwehrungen und § 61 Absatz 1 Nummer 9 Aufschüttungen und Abgrabungen, Fassung November 2002, zuletzt geändert am 26. und 27. September 2024, Bauministerkonferenz, bereitgestellt vom Deutschen Institut für Bautechnik,
  5. Art. 36 BayBO, Umwehrungen, mit der Anforderung an Umwehrungen bei unbeaufsichtigten Kleinkindern, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr,
  6. DIN VDE 0100-702 (VDE 0100-702):2012-03, Errichten von Niederspannungsanlagen, Becken von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen, DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE,
  7. Klassifizierung der einzelnen Bereiche der Becken von Schwimmbädern, Richtlinien für den Bäderbau, Kapitel 77.10, Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V.,
  8. Statistik Ertrinken, Jahresbilanz 2025 mit Auswertung nach Gewässern und Altersgruppen, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG),
  9. BGH, Urteil vom 23. Mai 1995, VI ZR 384/94, Verkehrssicherungspflicht gegenüber spielenden Kindern, Bundesgerichtshof, wiedergegeben auf dejure.org,
  10. OLG Brandenburg, Urteil vom 30. Januar 2024, 3 U 30/22, Schutzmaßnahmen an einem ungesicherten Teich, Oberlandesgericht Brandenburg, Entscheidungsdatenbank des Landes Brandenburg,
  11. NF P90-306, Schutzbarrieren und Zugänge für private Schwimmbecken, Schutzziel für Kinder unter fünf Jahren, AFNOR, französische Normungsorganisation,
  12. Bodenaushub, Annahmebedingungen und Gebühren je Tonne, Abfallwirtschaft Landkreis Böblingen,

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.