Glossar
Musterbauordnung (MBO)
Die Musterbauordnung ist kein Gesetz, sondern eine von der Bauministerkonferenz der Länder erarbeitete Vorlage, an der sich die 16 Landesbauordnungen orientieren. Sie schafft einen gemeinsamen Kern, etwa den Richtwert von 100 Kubikmetern Wasserinhalt für verfahrensfreie Schwimmbecken, den einzelne Länder übernehmen, verschärfen oder wie Bayern inzwischen ganz aufheben.
- Begriff
- Musterbauordnung (MBO)
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Ohne eigene Gesetzeskraft wirkt die Musterbauordnung nur, wenn ein Bundesland sie in seine Landesbauordnung übernimmt. Das erklärt, warum sich die 16 Landesbauordnungen im Kern ähneln, bei einzelnen Werten wie der Grenze für einen genehmigungsfreien Pool aber auseinanderlaufen.
Für dieses Verzeichnis ist die Musterbauordnung der Ausgangspunkt jeder Aussage zur Baugenehmigung, die konkrete Grenze am eigenen Standort nennt aber immer erst die Landesbauordnung.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Pool Genehmigung 2026: Alle 16 Bundesländer im Vergleich, Hausbaujournal,
- Pool im Garten: Kosten, Planung & Rechtsgrundlage, ARAG SE,
Einsatz von Sprachmodellen
Auswahl und Abgleich der Datenquellen sowie Gliederung und Formulierung der Seitentexte entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen. Die Adressen und sonstigen Angaben zu den Betrieben selbst stammen unverändert aus OpenStreetMap und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die genannten Quellen, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 14. September 2026.